Aktuelle Zoll-Themen 2026
Die wichtigsten Entwicklungen für Unternehmen im Außenhandel, Import und Export – mit Fokus auf Änderungen, die 2026 in der Praxis relevant sind.
CBAM: Definitive Phase seit 1. Januar 2026
Der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) ist seit dem 1. Januar 2026 im definitiven Regime. Betroffen sind unter anderem bestimmte Einfuhren von Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln, Strom und Wasserstoff. Für Einführer gelten neue Pflichten rund um Zulassung, Emissionsdaten und CBAM-Zertifikate.
Praxis: Betroffene Unternehmen sollten Warenkreis, Mengen, Lieferantendaten und Emissionsdaten frühzeitig prüfen.
ICS2: Einfuhr-Sicherheitsdaten werden wichtiger
ICS2 dient der Vorabübermittlung und Risikoanalyse von Sicherheitsdaten für Waren, die in die EU gelangen oder durch die EU befördert werden. 2026 stehen insbesondere die korrekte und vollständige ENS-Datenqualität sowie die Verbindung mit NCTS Phase 6 im Fokus.
Seit 1. Juni 2026: Für Sendungen, die in das EU-Gebiet gelangen, ist grundsätzlich eine gültige ENS über ICS2 bzw. – in den vorgesehenen Fällen – über die kombinierte Transitabwicklung erforderlich.
EU-Zollrecht: Datenmodell 7.0.11
Die Europäische Kommission hat im August 2026 das EU Customs Data Model (EUCDM) in der Version 7.0.11 veröffentlicht. Das Datenmodell harmonisiert die Anforderungen verschiedener transeuropäischer und nationaler Zollsysteme.
Praxis: Unternehmen mit eigenen Zollschnittstellen und Softwarelösungen sollten Datenfelder, Nachrichtenformate und Schnittstellen gegen die aktuellen Anforderungen prüfen.
Ursprungsnachweise: Neue Regeln seit Juli 2026
Seit 1. Juli 2026 gelten Änderungen bei den verfahrensrechtlichen Regeln zum nichtpräferenziellen Ursprung. Unter anderem wurden elektronische Ursprungszeugnisse berücksichtigt. Für Waren mit Ursprung in den USA gelten zudem neue Anforderungen an den Nachweis der direkten Beförderung bzw. Nichtveränderung, wenn bestimmte angepasste Zollsätze oder Zollkontingente in Anspruch genommen werden.
Importe bis 150 €: Zollrechtliche Änderungen im Blick behalten
Das EU-Zollrecht wurde 2026 auch bei den Regelungen für Distanzverkäufe eingeführter Waren mit einem Eigenwert bis 150 € weiterentwickelt. Die Änderungen sind für E-Commerce, Versandhandel und Unternehmen mit vielen Kleinsendungen besonders relevant.
Praxis: Prozesse für Zolltarifierung, Warenwerte und Datenübermittlung sollten regelmäßig gegen die aktuellen EU-Vorgaben geprüft werden.
Mehr Kontrollen an den EU-Außengrenzen
Die Europäische Kommission sieht angesichts des stark wachsenden E-Commerce-Importvolumens einen zunehmenden Bedarf an wirksamen Zollkontrollen und besserer Zusammenarbeit. Gleichzeitig wurde die EU-Liste zu Verboten und Beschränkungen für Waren aktualisiert.
Praxis: Unternehmen sollten neben Zollwert, Ursprung und Warennummer auch Verbote, Beschränkungen und produktspezifische Einfuhrvoraussetzungen prüfen.
ATLAS Zoll: Wichtige Änderungen 2026
Auch im ATLAS-Verfahren gibt es 2026 wichtige technische und fachliche Änderungen. Für Unternehmen sind insbesondere die folgenden Punkte relevant:
ATLAS Release 10.2 & zentrale Zollabwicklung
Das ATLAS-Release 10.2 ist seit dem 28. Februar 2026 im Echtbetrieb und löst Release 10.1 ab. Eine zentrale Neuerung ist die Zentrale Zollabwicklung bei Einfuhrverfahren (CCI). Damit können die Einfuhrabfertigungsprozesse innerhalb der EU elektronisch zentral abgewickelt werden.
Praxis: Unternehmen mit entsprechenden Bewilligungen sollten ihre Zollsoftware, Schnittstellen und Teilnehmerstammdaten auf ATLAS 10.2 prüfen.
Kleinsendungen: Änderungen seit 1. Juli 2026
Die bisherigen Zollbefreiungen für Sendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro wurden zum 1. Juli 2026 abgeschafft. Dadurch wurden auch ATLAS-Einfuhr, ATLAS-IMPOST und weitere Fachverfahren angepasst.
Praxis: Bei E-Commerce- und Kleinsendungsprozessen müssen Zollanmeldungen, Warenwerte, Abgaben und Datenübermittlung entsprechend angepasst werden.
Produktkennungen bei Fernverkäufen ab 1. November 2026
Für im Fernverkauf eingeführte Waren gelten ab November 2026 zusätzliche Angaben zu Produktkennungen. In ATLAS können dafür unter anderem die Codierungen C127, C128 und C129 bzw. bei fehlender standardisierter Herstellerkennung Y081 relevant sein.
Praxis: E-Commerce-Unternehmen sollten ihre Artikelstammdaten und Zollschnittstellen rechtzeitig vorbereiten.
ATLAS-Ausfuhr: Ausgangsvermerke und Frankreich
Bei Ausfuhren über französische Ausgangszollstellen, insbesondere Richtung Vereinigtes Königreich über Calais, kann es weiterhin zu fehlenden elektronischen Ausgangsvermerken kommen. Die Zollverwaltung hat hierzu im September 2026 erneut Hinweise veröffentlicht.
Praxis: Für betroffene Ausfuhren sollten die vorgesehene Ausgangszollstelle und die erforderlichen Grenzprozesse sorgfältig geprüft werden.
ATLAS Codelisten und Schnittstellen aktuell halten
Änderungen an Codelisten, Nachrichtenversionen und dem EDI-Implementierungshandbuch können unmittelbar Auswirkungen auf die elektronische Zollanmeldung haben. 2026 wurden unter anderem Codelisten für Ausfuhr und Versand angepasst.
Praxis: Zollsoftware und ERP-Schnittstellen sollten regelmäßig gegen die aktuellen ATLAS-Dokumentationen und Codelisten geprüft werden.
Wartungsfenster und laufende ATLAS-Anpassungen
ATLAS wird 2026 laufend durch Wartungsfenster und Teilnehmerinformationen weiterentwickelt. Für Release 10.2.2 ist unter anderem ein weiteres Wartungsfenster am 12. September 2026 vorgesehen.
Praxis: Unternehmen mit automatisierter Zollabwicklung sollten Wartungstermine und aktuelle ATLAS-Infos in ihre Betriebs- und Notfallplanung einbeziehen.
Hinweis
Diese Übersicht stellt keine Rechtsberatung dar. Zoll- und Außenwirtschaftsvorschriften ändern sich laufend. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen und Veröffentlichungen der zuständigen Behörden.